Ortsübliche Kündigungstermine bei Mietverträgen

Ortsübliche Kündigungstermine / Zügeltermine

Viele Kantonte in der Schweiz haben nach wie vor Kündigungstermine. Dies bedeutet, dass Kündigungen von Mietverträgen nur auf diese Termine gelten, wenn vertraglich nicht anders festgelegt. Wir haben daher die Kündigungstermine aufgelistet und beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Übersicht der ortsüblichen Kündigungstertmine:

Kanton / RegionOrtsübliche Kündigungstermine
Aargau31. März, 30. Juni, 30. September
Appenzell InnerrhodenJedes Monatsende, ausser Dezember
Appenzell AusserrhodenJedes Monatsende, ausser Dezember
Basel LandJedes Monatsende, ausser Dezember
Basel StadtJedes Monatsende, ausser Dezember
Bern (Stadt und Umgebung)30. April, 31. Oktober
Bern Gemeinden ausserhalbJedes Monatsende, ausser Dezember
Freiburg31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember
GenfKeine Kündigungstermine
GlarusJedes Monatsende
Graubünden31. März, 30. September, (30. Juni je nach Gemeinde)
Jura31. März, 30. Juni, 30. September
LuzernKeine Kündigungstermine
Neuenburg31. März, 30. Juni, 30. September
Nidwalden31. März, 30. Juni, 30. September
Obwalden31. März, 30. Juni, 30. September
SchaffhausenJedes Monatsende, ausser Dezember
SchwyzJedes Monatsende, ausser Dezember
Solothurn31. März, 30. September
Bezirk Olten-Gösgen31. März, 30. Juni, 30. September
St. GallenJedes Monatsende, ausser Dezember
TessinSehr unterschiedlich nach Gemeinden
ThurgauSehr unterschiedlich nach Gemeinden
UriJedes Monatsende, ausser Dezember
Waadt1. April (nicht in allen Gemeinden), 1. Juli, 1. Oktober
WallisKeine ortsüblichen Kündigungstermine
Zug31. März, 30. Juni, 30. September
Zürich Stadt & Kanton31. März, 30. September
Zürich Bezirke31. März, 30. Juni, 30. September

Wann gelten die ortsüblichen Kündigungstermine?

Sollten im Mietvertrag Kündigungstermine festgelegt sein, so gelten diese. Auch bei Formulierungen wie z.B. “Die Kündigung ist möglich auf jedes Monatsende” kommen die ortsüblichen Kündigungstermine nicht zum Einsatz. Nur wenn keine Termine im Vertrag vereinbart wurden, gelten die Ortsüblichen.

Haben Kündigungstermine Einfluss auf die Kündigungsfrist?

Kündigungstermine und Kündigungsfristen sind zwei verschiedene Dinge. Die Frist gilt nur als Zeitspanne, vor der ein Vermieter (oder auch der Mieter) informiert werden muss. Der Kündigungstermin ist der Stichtag, auf den der Vertrag gekündigt werden kann.

Kann ich trotz Kündigungstermin und Kündigungsfrist den Vertrag frühzeitig beenden?

Dies ist möglich, wenn ein Nachmieter vorgeschlagen wird. Der Nachmieter muss allerdings:

  • Die gleichen Mietbedingungen übernehmen
  • Solvent genug sein, den Mietzins zu bezahlen
  • “Zumutbar” sein

Zumutbar ist ein Nachmieter z.B. nicht, wenn von einem Single-Haushalt eine Grossfamilie als Nachmieter vorgeschlagen wird. Der Vermieter hat ausserdem 30 Tage Zeit, den Nachmieter zu überprüfen.

Erfahren Sie mehr zur vorzeitigen Kündigung.

Bei der Schlichtungsbehörde die genauen Termine erfragen

Die obige Tabelle wurde nach bestmöglicher Recherche zusammengestellt. Dennoch geben wir für diese Termine keine Garantie und empfehlen den Kontakt zur Schlichtungsbehörde. Beim Mieterverband lässt sich sehr einfach die zuständige Behörde für jede Postleitzahl finden.